Warum Trainer werden?
Fördermöglichkeiten und die Wichtigkeit ausgebildeter Trainer im Verein
Breitensportentwicklung
- pro tätigem lizenzierten ÜL/Trainer*in werden 240 Euro bei einer TE und 480 Euro bei zwei TE pro Woche gezahlt
- Sportförderung – Landessportbund Sachsen (sport-fuer-sachsen.de)
- Anträge, Ausfüllhilfen und Infomaterial befindet sich auf der Internetseite –siehe Link
Antragsberechtigt:
- gemeinnützige Sportvereine
- Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB)
- Mindestjahresbeitrag pro Kind/ Jugendlichem von 20 Euro und pro Erwachsenem von 40 Euro
- Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder ergibt sich nach dem Schlüssel 1:10 die maximale Anzahl von Fördereinheiten (FE) (Beispiel 100 Mitglieder = 10 FE)
- eine FE kann für eine bzw. einen lizenzierten Übungsleiter*in (ÜL), eine Übungsgruppe im Kinder-u. Jugendsport (ÜG) und für aktive lizenzierte Vereinsmanager*in/Jugendleiter*innen eingelöst werden
Verfahren:
- Anträge sind bis zum 31. Januar nach der „Online“-Bestandserhebung im Vereinsportalzu stellen
- Der Online-Antrag muss zusätzlich ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben an den zuständigen Kreis-und Stadtsportbund zugesendet werden
Mittelverwendung:
- Aufwandsentschädigung
- Aus-und Fortbildungsgebühren nebenberuflich tätiger Trainer
- Wettkämpfen und Trainingslagern für Kinder-und Jugendliche
- Übungs-und Trainingsbetriebs (u.a. klein Sportgeräte)
Ansprechpartner bei Kreis-und Stadtsportbünden für Fragen und Hilfe:
Großsportgeräte
Antragsberechtigt:
- gemeinnützig Sportvereine
- Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB)
- Mindestjahresbeitrag pro Kind/Jugendlichem von 20 Euro und pro Erwachsenem von 40 Euro
- Landesfachverbände (LFV) können auch einen Antrag stellen
Mittelverwendung:
- Erwerb eines neuen (nicht gebrauchten) Sportgerätes, das zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereinseigentum übergeht
- Geräten zur Ausübung einer Sportart
- Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden
- Großsportvereine, Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine (> drei Abteilungen) sowie Stützpunktvereine werden vorrangig gefördert
Nicht gefördert werden:
- Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden sind),
- Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)
- persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen, Sportbekleidung u.ä.)
- Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.
- Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.
- Transport-und Verpackungskosten
- Ersatzteile für Geräte
Voraussetzungen:
- Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens 1.000 Euro und darf in der Regelförderung höchstens 5.000 Euro betragen
- Für Geräte mit einem Anschaffungspreis von über 5.000 Euro ist die Zustimmung des jeweiligen Landesfachverbandes bei Antragstellung beizufügen
- ACHTUNG: Unabhängig vom Anschaffungspreis können nur noch Anträge bearbeitet werden, denen drei gültige vergleichbare Angebote beigefügt sind
- Zur Finanzierung eines im Rahmen dieses Projektes neu erworbenen Großsportgerätes dürfen keine Mittel aus dem Projekt Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW) verwendet werden!
Verfahren:
- Die Anschaffung kann nur im Zeitraum 1. Januar bis 30. Oktober erfolgen
- Geräte, die bereits vor dem 1. Januar bzw. vor dem „Datum der Antragstellung“ bestellt Auftragserteilung) oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden
- Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“
- Maßnahme ist zu kennzeichnen
Link zum Projekt Großsportgeräte:
- https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/sportfoerderung-1
- Anträge, Ausfüllhilfen und Infomaterial befindet sich auf der Internetseite –siehe Link
Vereinsentwicklung
- Ansprechpartner ist Kreis –und Stadtsportbund
- Vereinsberatung
- sportartübergreifende Aus-und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern
- Kreis-, Kinder-und Jugendspiele, Kreisseniorensportspiele
- „Pauschale Bezuschussung der Vereinsarbeit im Kinder –und Jugendbereich“ –6 Euro pro Kind und Jugendlichen
- „Bezuschussung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Trainer / Übungsleiter im Nachwuchsbereich“ –1 Euro pro Übungseinheit (UE) á 45‘ –max. 200 UE/ Jahr
Ansprechpartner bei Kreis-und Stadtsportbünden für Fragen und Hilfe:
- https://www.sport-fuer-sachsen.de/kontakte/kreis-und-stadtsportbuende
- siehe Förderrichtlinien der Kreis-und Stadtsportbünde
Beispiel Förderrichtlinien Erzgebirgskreis:
- Förderung von Breiten-und Leistungssport und Sportveranstaltungen
- Aufwendungen ehrenamtlicher Übungsleiter/ Trainer im Kinder-und Jugendsport
- Kosten für Hallenmieten
- Startgelder, Kampf-und Schiedsrichtergebühren
- Pokale, Urkunden und Ehrengeschenke
- Reisekosten, Übernachtungs-und Verpflegungskosten
- Genehmigungsgebühren, Kleinsportgeräte
- Medizinische Betreuung
- Moderations-und Beschallungskosten
Verbandsentwicklung
- Förderfähig sind motorsportliche Veranstaltungen von Kreis-, Bezirks-, Landes-und Regional Meisterschaften für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- sportartspezifische Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen für sächs. Übungsleiter und Trainer sowie für Kampf-und Schiedsrichter über sächs. Vereine förderfähig
- Ansprechpartner Ole Stark –Sächsischer Landesmotorsport Fachverband (SLM)
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft der Vereine im SLM und des LSB Sachsen
- Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
- Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und werden nur nach tatsächlicher Verfügbarkeit (LSB) über den SLM an die durchführenden Vereine ausgereicht
Talententwicklung
- Die Förderung erfolgt durch LFV – Mitglied im LSB
- Regelförderung – erfolgt durch Ergebnisse bei deutschen und internationalen Nachwuchswettkämpfen
- Sportmedizinische Untersuchung
- Internatskostenbezuschussung
- Ansprechpartner Ole Stark – Sächsischer Landesmotorsport Fachverband (SLM)