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Warum Trainer werden?

Fördermöglichkeiten und die Wichtigkeit ausgebildeter Trainer im Verein

Breitensportentwicklung

Antragsberechtigt:

  • gemeinnützige Sportvereine
  • Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB)
  • Mindestjahresbeitrag pro Kind/ Jugendlichem von 20 Euro und pro Erwachsenem von 40 Euro
  • Aus der Anzahl der Gesamtmitglieder ergibt sich nach dem Schlüssel 1:10 die maximale Anzahl von Fördereinheiten (FE) (Beispiel 100 Mitglieder = 10 FE)
  • eine FE kann für eine bzw. einen lizenzierten Übungsleiter*in (ÜL), eine Übungsgruppe im Kinder-u. Jugendsport (ÜG) und für aktive lizenzierte Vereinsmanager*in/Jugendleiter*innen eingelöst werden

Verfahren:

  • Anträge sind bis zum 31. Januar nach der „Online“-Bestandserhebung im Vereinsportalzu stellen
  • Der Online-Antrag muss zusätzlich ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben an den zuständigen Kreis-und Stadtsportbund zugesendet werden

Mittelverwendung:

  • Aufwandsentschädigung
  • Aus-und Fortbildungsgebühren nebenberuflich tätiger Trainer
  • Wettkämpfen und Trainingslagern für Kinder-und Jugendliche
  • Übungs-und Trainingsbetriebs (u.a. klein Sportgeräte)

Ansprechpartner bei Kreis-und Stadtsportbünden für Fragen und Hilfe:

Großsportgeräte

Antragsberechtigt:

  • gemeinnützig Sportvereine
  • Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB)
  • Mindestjahresbeitrag pro Kind/Jugendlichem von 20 Euro und pro Erwachsenem von 40 Euro
  • Landesfachverbände (LFV) können auch einen Antrag stellen

Mittelverwendung:

  • Erwerb eines neuen (nicht gebrauchten) Sportgerätes, das zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereinseigentum übergeht
  • Geräten zur Ausübung einer Sportart
  • Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden
  • Großsportvereine, Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine (> drei Abteilungen) sowie Stützpunktvereine werden vorrangig gefördert

Nicht gefördert werden:

  1. Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden sind),
  2. Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)
  3. persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waffen, Sportbekleidung u.ä.)
  4. Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä.
  5. Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.
  6. Transport-und Verpackungskosten
  7. Ersatzteile für Geräte

Voraussetzungen:

  • Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens 1.000 Euro und darf in der Regelförderung höchstens 5.000 Euro betragen
  • Für Geräte mit einem Anschaffungspreis von über 5.000 Euro ist die Zustimmung des jeweiligen Landesfachverbandes bei Antragstellung beizufügen
  • ACHTUNG: Unabhängig vom Anschaffungspreis können nur noch Anträge bearbeitet werden, denen drei gültige vergleichbare Angebote beigefügt sind
  • Zur Finanzierung eines im Rahmen dieses Projektes neu erworbenen Großsportgerätes dürfen keine Mittel aus dem Projekt Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW) verwendet werden!

Verfahren:

  • Die Anschaffung kann nur im Zeitraum 1. Januar bis 30. Oktober erfolgen
  • Geräte, die bereits vor dem 1. Januar bzw. vor dem „Datum der Antragstellung“ bestellt Auftragserteilung) oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden
  • Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“
  • Maßnahme ist zu kennzeichnen

Link zum Projekt Großsportgeräte:

Vereinsentwicklung

  • Ansprechpartner ist Kreis –und Stadtsportbund
  • Vereinsberatung
  • sportartübergreifende Aus-und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern
  • Kreis-, Kinder-und Jugendspiele, Kreisseniorensportspiele
  • „Pauschale Bezuschussung der Vereinsarbeit im Kinder –und Jugendbereich“ –6 Euro pro Kind und Jugendlichen
  • „Bezuschussung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Trainer / Übungsleiter im Nachwuchsbereich“ –1 Euro pro Übungseinheit (UE) á 45‘ –max. 200 UE/ Jahr

Ansprechpartner bei Kreis-und Stadtsportbünden für Fragen und Hilfe:

Beispiel Förderrichtlinien Erzgebirgskreis:

  • Förderung von Breiten-und Leistungssport und Sportveranstaltungen
  • Aufwendungen ehrenamtlicher Übungsleiter/ Trainer im Kinder-und Jugendsport
  • Kosten für Hallenmieten
  • Startgelder, Kampf-und Schiedsrichtergebühren
  • Pokale, Urkunden und Ehrengeschenke
  • Reisekosten, Übernachtungs-und Verpflegungskosten
  • Genehmigungsgebühren, Kleinsportgeräte
  • Medizinische Betreuung
  • Moderations-und Beschallungskosten

Verbandsentwicklung

  • Förderfähig sind motorsportliche Veranstaltungen von Kreis-, Bezirks-, Landes-und Regional Meisterschaften für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
  • sportartspezifische Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen für sächs. Übungsleiter und Trainer sowie für Kampf-und Schiedsrichter über sächs. Vereine förderfähig
  • Ansprechpartner Ole Stark –Sächsischer Landesmotorsport Fachverband (SLM)

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft der Vereine im SLM und des LSB Sachsen
  • Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  • Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und werden nur nach tatsächlicher Verfügbarkeit (LSB) über den SLM an die durchführenden Vereine ausgereicht

Talententwicklung

  • Die Förderung erfolgt durch LFV – Mitglied im LSB
  • Regelförderung – erfolgt durch Ergebnisse bei deutschen und internationalen Nachwuchswettkämpfen
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • Internatskostenbezuschussung
  • Ansprechpartner Ole Stark – Sächsischer Landesmotorsport Fachverband (SLM)